Beurlaubungen
pksadmin2022-04-19T08:38:04+02:00Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kann Ihr Kind bis zu 3 Tage im Schuljahr offiziell vom Unterricht beurlauben. Bitte reichen Sie dies schriftlich mit Begründung ein. Längere Beurlaubungen, etwa wegen eines Kuraufenthaltes, sind nur durch die Schulleitung möglich. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sowie an Brückentagen kann nur von der Schulleitung und in Ausnahmefällen genehmigt werden.